Die Sonderwirtschaftszone der Kanarischen Inseln (ZEC) ist eines der leistungsstärksten Steuerprivilegien innerhalb der Europäischen Union. Sie ermöglicht registrierten Unternehmen, nur 4% Körperschaftsteuer zu zahlen — gegenüber dem allgemeinen Satz von 25% im spanischen Festland.
Die ZEC bietet einen Körperschaftsteuersatz von 4% — 21 Prozentpunkte unter dem allgemeinen spanischen Satz. Bei einem Gewinn von 500.000€ bedeutet das eine jährliche Ersparnis von über 100.000€.
Die ZEC wurde durch das Gesetz 19/1994 geschaffen und von der EU als mit dem Binnenmarkt vereinbare staatliche Beihilfe genehmigt. Ihr Ziel ist die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der Kanarischen Inseln und der Ausgleich der Kosten der Ultramarginalität (Abgelegenheit, Insellage, Energieabhängigkeit).
Der wichtigste Vorteil. Während der allgemeine Satz in Spanien 25% beträgt, zahlen ZEC-Einheiten 4% auf die ZEC-Bemessungsgrundlage.
Lieferungen und Dienstleistungen zwischen ZEC-Einheiten sind von der kanarischen indirekten Steuer (IGIC) befreit.
Technologie, Industrie, Handel, Finanzdienstleistungen, F&E, Beratung, Logistik.
100.000€ auf Gran Canaria und Teneriffa; 50.000€ auf den kleineren Inseln.
Mindestens 5 Arbeitsplätze in den ersten sechs Monaten (3 auf kleineren Inseln).
Die Tätigkeiten müssen tatsächlich und materiell im ZEC-Gebiet ausgeübt werden.
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