Die Investitionsrücklage für die Kanarischen Inseln (RIC) ist einer der leistungsstärksten Steueranreize im spanischen Steuersystem. Sie ermöglicht kanarischen Unternehmen, ihre Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage um bis zu 90% der nicht ausgeschütteten Gewinne zu reduzieren.
Ein Unternehmen mit 200.000€ Nettogewinn kann 180.000€ (90%) als RIC dotieren und nur auf 20.000€ Steuern zahlen. Die Steuerersparnis gegenüber dem allgemeinen Regime kann 40.000€ pro Jahr übersteigen.
Die RIC ist in Artikel 27 des Gesetzes 19/1994 geregelt. Es handelt sich um eine Buchhaltungsrücklage, die Unternehmen aus nicht ausgeschütteten Gewinnen bilden können, was die Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage im Dotierungsjahr direkt reduziert.
Im Gewinnjahr kann die Rücklage auf bis zu 90% der nicht ausgeschütteten Gewinne dotiert werden.
Die dotierten Beträge müssen innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des Geschäftsjahres investiert werden.
Die Vermögenswerte müssen mindestens 5 Jahre gehalten werden.
Die RIC ist mit anderen Anreizen des REF vereinbar: ZEC (4% KSt) und dem Investitionsabzug (DIC). Die Kombination kann den effektiven Steuersatz für Unternehmen, die erheblich in die Kanarischen Inseln investieren, gegen null reduzieren.
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