Insolvenzrecht

Gesetz der zweiten Chance auf den Kanarischen Inseln: Leitfaden für Selbstständige und Privatpersonen 2026

Von Raúl Labao · Fiscalidad Canaria · Juli 2026 · 8 Min. Lesezeit

Das Gesetz der zweiten Chance ermöglicht natürlichen Personen — sowohl Privatpersonen als auch Selbstständigen — in einer Überschuldungssituation die vollständige oder teilweise Befreiung von ihren Schulden und einen wirtschaftlichen Neuanfang ohne die Last der Vergangenheit.

Auf den Kanarischen Inseln haben wir erfolgreich Verfahren mit Schuldenbefreiungen von 30.000€ bis über 500.000€ abgewickelt. Das erste Gespräch ist kostenlos und vertraulich.

Wer kann das Gesetz der zweiten Chance beantragen?

Natürliche Personen (Privatpersonen), Selbstständige mit geschäftlichen Schulden, Einzelunternehmer in Insolvenz. Voraussetzungen: Natürliche Person sein, aktuelle oder drohende Zahlungsunfähigkeit, guter Glaube, keine strafrechtliche Verurteilung wegen Wirtschaftsdelikten in den letzten 10 Jahren.

Welche Schulden können erlassen werden?

Erlassbare Schulden

  • Bankschulden (Kredite, Hypotheken, Kreditkarten)
  • Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten und Gläubigern
  • Sozialversicherungsschulden (bis zu bestimmten Grenzen)
  • Steuerschulden (bis zu bestimmten Grenzen)

Nicht erlassbare Schulden

  • Unterhaltspflichten (Kinder, Ehepartner)
  • Zivilrechtliche Haftung aus Straftaten
  • Strafrechtliche Geldstrafen

Der Ablauf Schritt für Schritt

Phase 1 — Insolvenzverfahren

Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Handelsgericht. Das Gericht bestellt einen Insolvenzverwalter, der das Vermögen und die Schulden des Schuldners inventarisiert (6–18 Monate).

Phase 2 — Liquidation des Vermögens

Sofern der Schuldner Vermögenswerte besitzt, werden diese zur teilweisen Befriedigung der Gläubiger verwertet. Die Familienimmobilie kann in bestimmten Fällen geschützt werden.

Phase 3 — Befreiungsantrag (BEPI)

Nach der Liquidation beantragt der Schuldner die Befreiung. Bei Feststellung des guten Glaubens werden die Restschulden erlassen (1–3 Monate).

Was passiert mit dem Eigenheim?

In den meisten Fällen behält die Bank ihr Pfandrecht an der Hypothek, auch wenn andere Schulden erlassen werden. Wenn der Schuldner die Hypothek weiter bedienen kann, kann er das Eigenheim behalten. Rechtliche Strategien müssen fallweise analysiert werden.

Kostenloses Erstgespräch

Analysieren Sie Ihre Steuersituation unverbindlich. Wir sprechen Deutsch.

Kostenloses Gespräch →